Seit Januar 2025 gelten in der Schweiz die neuen Leitlinien des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) für die Nutzung von Cookies und ähnlichen Technologien. Diese Richtlinien haben erhebliche Auswirkungen auf alle Webseiten, die Cookies verwenden – insbesondere in Bezug auf die Einholung der Zustimmung der Nutzer und den Umgang mit deren Daten. Es wird erwartet, dass Webseitenbetreiber ihre Cookie-Banner und Datenschutzpraktiken entsprechend anpassen. Wir zeigen Ihnen, was sich geändert hat und geben Empfehlungen für die Umsetzung auf Ihrer Webseite.
Was hat sich konkret geändert?
Die neuen EDÖB-Leitlinien bringen klare Anforderungen für Webseitenbetreiber, die Cookies einsetzen. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Einwilligung der Nutzer
Webseitenbetreiber müssen nun die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholen, bevor nicht notwendige Cookies (wie Tracking- oder Marketing-Cookies) verwendet werden. Eine voreingestellte Zustimmung (Opt-in) ist nicht mehr erlaubt. Der Nutzer muss aktiv entscheiden, welche Cookies er zulassen möchte. - Transparenz bei der Cookie-Nutzung
Betreiber müssen ihren Nutzern verständlich und transparent erklären, welche Cookies verwendet werden und zu welchem Zweck. Es muss eindeutig kommuniziert werden, ob Daten für Analysen, Werbung oder andere Zwecke erhoben werden. Diese Information muss für den Nutzer leicht zugänglich und nachvollziehbar sein. - Individuelle Auswahl oder Ablehnung von Cookies
Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Cookies individuell auszuwählen oder abzulehnen. Der Prozess sollte einfach und benutzerfreundlich sein, ohne dass der Nutzer durch mehrere komplizierte Schritte geführt werden muss. - Widerruf der Zustimmung
Eine wichtige Neuerung: Nutzer müssen ihre Zustimmung jederzeit widerrufen können. Wenn sie ihre Meinung ändern, sollten sie die Möglichkeit haben, ihre Cookie-Einstellungen zu ändern oder alle gespeicherten Cookies zu löschen. Der Widerruf sollte genauso unkompliziert sein wie die ursprüngliche Zustimmung. - Keine voreingestellten Zustimmungen mehr
Keine voreingestellten Zustimmungen für nicht notwendige Cookies. Beim ersten Besuch einer Webseite müssen alle nicht zwingend notwendigen Cookies deaktiviert sein, und der Nutzer muss aktiv entscheiden, welche Cookies er zulässt.
Warum diese Änderungen wichtig sind
Obwohl die Schweiz nicht direkt an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebunden ist, empfiehlt der EDÖB, die neuen Leitlinien als Standard umzusetzen. Dies hilft nicht nur, rechtliche Probleme zu vermeiden, sondern stärkt auch das Vertrauen der Nutzer in Ihre Webseite und deren Datenschutzpraktiken. Wer diese Anforderungen nicht umsetzt, riskiert rechtliche Konsequenzen und mögliche Bussgelder.
Für Webseiten, die auch Nutzer aus der EU ansprechen, gilt zusätzlich die DSGVO. In diesem Fall müssen sowohl die EDÖB-Leitlinien als auch die DSGVO berücksichtigt werden – eine doppelte Verantwortung für Webseitenbetreiber.
Unsere Empfehlung für die Umsetzung
Um sicherzustellen, dass Ihre Webseite den neuen EDÖB-Leitlinien entspricht, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:
- Überarbeiten Sie Ihre Cookie-Banner
Stellen Sie sicher, dass Ihr Cookie-Banner den Anforderungen entspricht. Alle nicht notwendigen Cookies sollten standardmässig deaktiviert sein, und die Nutzer müssen aktiv zustimmen, bevor diese aktiviert werden. - Erklären Sie transparent, welche Cookies verwendet werden
Geben Sie Ihren Nutzern klare Informationen darüber, welche Cookies verwendet werden und zu welchem Zweck. Ein gut strukturierter Cookie-Hinweis ist unerlässlich. - Ermöglichen Sie eine einfache Verwaltung der Cookie-Einstellungen
Implementieren Sie eine benutzerfreundliche Möglichkeit für Ihre Nutzer, ihre Cookie-Einstellungen individuell anzupassen oder ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen. - Testen Sie regelmässig Ihre Datenschutzpraktiken
Überprüfen Sie regelmässig, ob Ihre Webseite den neuesten Datenschutzanforderungen entspricht, und stellen Sie sicher, dass Ihre Cookie-Praktiken auch langfristig den EDÖB-Vorgaben entsprechen.
Fazit: Anpassung ist unerlässlich
Die neuen EDÖB-Leitlinien sind seit Januar 2025 in Kraft und erfordern von allen Schweizer Webseiten, die Cookies verwenden, eine Anpassung der bestehenden Datenschutzpraktiken. Wenn Sie jetzt die notwendigen Anpassungen vornehmen, vermeiden Sie rechtliche Risiken und schaffen Vertrauen bei Ihren Nutzern. Es ist nicht nur wichtig, den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch eine transparente und benutzerfreundliche Webseite zu bieten, die den Datenschutz ernst nimmt.
Bei Fragen zur Umsetzung der neuen Leitlinien oder für Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Webseite stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!